» Verlangt die Stiftung einen Eigenanteil?
» Welches Volumen haben typischerweise die von der Stiftung geförderten Vorhaben?
» Gibt es Einschränkungen bei der Kombination mit anderen Fördermitteln?
» Gibt es eine Höchstgrenze für Fördermittel?
» Wer kann Fördermittel beantragen?
» Wie erfolgt die Bewertung und Bewilligung der Förderanträge?
Verlangt die Stiftung einen Eigenanteil?
Ein Eigenanteil wird nicht zwingend vorausgesetzt. Ein Eigenanteil oder auch
Mittel Dritter sind aber ein Beleg dafür, dass nicht nur Einzelinteressen
hinter dem Vorhaben stehen.
Welches Volumen haben typischerweise die von der Stiftung geförderten Vorhaben?
Das Volumen einzelner Projekte ist sehr unterschiedlich. Wissenschaftliche
Arbeiten laufen in der Regel über mehrere Jahre. Mehrjährige Projekte können
daher schnell die Größenordnung von hunderdtausend Euro erreichen.
Gibt es Einschränkungen bei der Kombination mit anderen Fördermitteln?
Das Kapital der Stiftung wurde von den Vorgängerunternehmen der EnBW gestiftet.
Es handelt sich daher nicht um staatliche oder kommunale Haushaltsmittel,
sondern um Industriemittel. Diese unterliegen keinem Kummulierungsverbot nach
dem EU-Beihilferecht.
Gibt es eine Höchstgrenze für Fördermittel?
Es gibt keine explizite Höchstgrenze. Allerdings strebt die Stiftung eine
Verteilung der jährlich verfügbaren Mittel auf mehrere Projekte an.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Es gibt keine direkten satzungsmäßigen Beschränkungen. Durch den
satzungsgemäßen Zweck zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben ergibt sich allerdings in der Praxis ein Fokus auf
wissenschaftlich ausgewiesene Antragsteller und Institute.
Wie erfolgt die Bewertung und Bewilligung der Förderanträge?
Über die Bewilligung der Fördermittel entscheidet der Stiftungsrat in
Abstimmung mit dem Vorstand. Der Vorstand erstellt Beschlussvorschläge und wird
dabei vom Expertenkreis oder anderen ausgewiesenen Gutachtern beraten.